Was ist bei lackierten Oberflächen ein optischer Mangel?

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Bauherren und Fachbetrieb ist oftmals die unterschiedliche Auffassung, was bei fertig lackierten bzw. beschichteten Oberflächen einen Mangel darstellt und was als hinnehmbar anzusehen ist. Grundsätzlich ist davon auszugehen, an welchem Einbauort – also im Innenbereich oder im Außenbereich – sich das Bauteil befindet. Denn danach richtet sich auch der hinzunehmende Mangel. Die Norm für fertig behandelte Oberflächen sagt:

  • dass im Innenbereich die Fehlstelle bei diffusen Lichtverhältnissen und in einem Abstand von 3 Metern zum betroffenen Bauteil die Fehlstelle mit bloßem Auge nicht sichtbar sein darf. Ist dies der Fall, dann spricht man von einem hinzunehmenden Mangel.
  • dass im Außenbereich die Fehlstelle bei ebenfalls diffusen Lichtverhältnissen bei einem Abstand von 5 Metern nicht mit bloßem Auge sichtbar sein darf.
Alles was bei näherem Betrachtungsabstand durchaus sichtbar ist, ist deshalb ein hinzunehmender Mangel. Das gelieferte Bauteil ist Normgerecht hergestellt bzw. geliefert worden und muss dementsprechend auch vergütet werden.