Was versteht man unter dem Begriff “Toranlagen”?
Toranlagen sind meist Abschlüsse zum Grundstück. Im geschlossenen Zustand verhindern sie einen ungehinderten Zugang; man könnte auch sagen, dass Toranlagen eine schützende Zutrittskontrolle darstellen.
Toranlagen (Hoftore) gibt es in verschiedenen Ausführungen und Formen, als einflügelige bzw. zweiflügelige Hoftore oder auch als sogenannte Schiebetore. Je nach Gegebenheit vor Ort (Platzverhältnisse, Geländeformen und Bauvorschriften) wird die für Sie passende Toranlage aus einer Vielzahl von Möglichkeiten ausgesucht.
Was versteht man unter “automatische kraftbetriebene Toranlagen” und wann werden solche “Torantriebe” verwendet?
Hoftore kann man manuell per Hand, öffnen und schließen. Komfortabler geschieht dies einfach per Knopfdruck mittels Handfunksender. die elektrisch betriebene Motoren steuern, die Toranlagen (wie bei Garagentoren) automatisch öffnen und schließen.
Automatische Torantriebe lassen sich mittlerweile ederzeit problemlos an bestehenden Toranlagen nachrüsten.
Die auf dem Markt angebotenen Systeme unterscheidet man in zwei Gruppen von Antrieben: So werden für Flügeltore Oberflurantriebe und Unterflurantriebe angeboten, während für Schiebtore ausschließlich Oberflurantriebe verwendet werden.
Oberflurantriebe eignen sich für Tore mit Flügelgewichten von ca. 300-400 kg und Flügelweiten bis 3000 mm. Oberflurantriebe werden generell am unteren Rahmenprofil an der Hofseite befestigt. Der Antrieb erfolgt meist über eine Zugspindel. Die komplette Antriebseinheit samt Mechanik ist dabei sichtbar.
Unterflurantriebe sitzen komplett bündig im fertigen Bodenbelag. Diese Antriebe finden ausschließlich bei schweren Torflügeln Verwendung. Der Antrieb erfolgt über Hydraulik. Der Aufwand für die Verwendung von Unterflurantrieben ist wesentlich höher, da beide Motoreinheiten mittels Hydraulikleitungen miteinander verbunden sind. Der richtige Öffnungs- Schließzeitpunkt wird elektronisch geregelt. Die wesentlichen Vorteile dieser Unterflurantriebe sind
- besonders für schwere Tore geeignet
- keine optisch störenden Antriebe
- geringerer Verschleiß
Was ist bei “automatischen kraftbetrieben Toranlagen” zu beachten?
Automatische Torantriebe sind während des Öffnungs- bzw. Schließvorgangs ohne die Verwendung von Sicherheitseinrichtungen zum Teil lebensgefährlich!
Um diese Gefahren zu mindern werden Torantriebe schon werksseitig mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet, die aber alleine noch nicht ausreichend sind. So wird der Hersteller/ Erbauer (Metallbauer) des Tores vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, noch folgende Sicherheitseinrichtungen nach zu rüsten.
- Sicherheitskontaktleisten an allen Scherkanten am Tor
- je 1 Lichtschranke vor und hinter der Toranlage zur Hinderniserkennung
- Softstoppfunktion beim Auftreffen auf ein Hindernis
- Gelbe Blinklichter, die im automatischen Betrieb warnen.
Oftmals ist der Endverbraucher der Ansicht, dass der Metallbauer für den ordnungsgemäßen Betrieb zuständig ist. Hierzu hat der Gesetzgeber festgelegt:
“Der Betreiber (Eigentümer) der Toranlage muss für den sicheren Betrieb seines Torantriebes sorgen. Er kann dies aber per Servicevertrag an seinen Metallbauer delegieren.” Dieser hat dann die komplette Toranlage samt Torantrieb min. 1 x jährlich zu überprüfen.
Torantriebe dürfen nur Speziallisten mit besonderer Schulung montieren und in Betrieb nehmen, bzw. überprüfen. Diese Speziallisten (bei uns Herr Weindl) haben sich einer Schulung zur Sicherheitskraft für “kraftbetätigte Türen und Tore” unterzogen. Lassen Sie sich diese vor Auftragsvergabe zeigen um Sicher zu sein, damit Sie beim Fachmann gelandet sind.